Kirchenaustritt

Als Katholiken glauben wir, dass die Verbindung zwischen Gott und dem Menschen, die in der Taufe geknüpft wurde, nicht grundsätzlich zerstört werden kann. Dennoch ist es möglich. ohne Angabe von Gründen die formale Kirchenmitgliedschaft durch eine Austrittserklärung vor dem zuständigen Amtsgericht zu beenden. Oftmals steht ein Kirchenaustritt am Ende eines längeren Entscheidungsprozsses. Gerne sind unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger bereit, mit Ihnen über Ihre Gründe und Ihre Fragen zur Kirchenmitgliedschaft ins Gespräch zu kommen. Sprechen Sie diese einfach an oder melden Sie sich in unserem Pfarrbüro.

Wiedereintritt

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) einen Weg zu unserer Gemeinde und der katholischen Kirche suchen. Sie sind herzlich willkommen! Die wichtigste Voraussetzung für Ihre (Wieder)Aufnahme in die Kirche ist Ihr Glaube an Gott.

Der erste Schritt, um in die Kirche einzutreten, ist das Gespräch mit eine Seelsorgerin oder einem Seelsorger. Dort können Fragen und das Vorgehen zur (Wieder)Aufnahme in die Kirche geklärt werden.

Christ wird man durch die Taufe, ganz gleich in welcher Konfession man sie empfangen hat. Man verliert die Taufe auch nicht durch einen Kichenaustritt. Aus diesem Grund wird jemand, der in einer christlichen Kiche getauft wurde, kein zweites mal getauft.

Weitere Informationen findet sich auch im Internet unter der Adresse: www.katholisch-werden.de